§12 DGUV Vorschrift 23 – Hunde

Bei Wach- und Sicherungsaufgaben dürfen nur geprüfte Hunde mit einem Hundeführer eingesetzt werden (Bsp.: abgelegte Prüfung – Schutzhundprüfung A). Hunde, die aufgrund ihres Alters und Charakters für die entsprechende Aufgabe nicht mehr geeignet sind und andere Personen gefährden könnten, dürfen nicht mehr eingesetzt werden (1x jährlich erfolgt eine Prüfung).
Es gibt auch Ausnahmen bei denen auch ungeprüfte Hunde eingesetzt werden dürfen. Aber nur wenn sie reine Wahrnehmungs- und Meldeaufgaben erfüllen und der Hundeführer den Hund unter Kontrolle hat.
Es ist zu gewährleisten, dass Hunde durch die Ausbildung und den Einsatz nicht überfordert sind.