Ein Unternehmer muss zusammen mit der „Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung Vorschrift 23“ eine schriftliche allgemeine Dienstanweisung erstellen und diese jedem Mitarbeiter, gegen Unterschrift aushändigen.
Die Dienstanweisung muss folgende Angaben enthalten:
1. Wachpersonen besitzen keine staatl. Befugnisse/hoheitliche Rechte (Polizist, Hilfspolizist,etc.)
2. Wachpersonen dürfen nur mit Zustimmung des Unternehmers eine Schuss-, Hieb-, oder Stoßwaffe sowie Reizstoffsprühgeräte führen
3. Wachpersonen haben nach Benutzung einer Waffe dies sofort dem Unternehmer und der Polizeidienststelle zu melden