Hier geht es um Unternehmen, in denen eine Datenschutzbeauftragte für jegliche Belange des Datenschutzes zuständig ist. Dabei spielen persönliche und fachliche Qualifikationen eine große Rolle.
Bei nicht-öffentlichen Stellen die Bezug zu personenbezogenen Daten hat ist unter folgenden Umständen ein Datenschutzbeauftragter zu bestimmen:
- Wenn mind. 10 Personen Umgang mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten oder
- Wenn mind. 20 Personen Umgang auf anderer Weise mit personenbezogenen Daten haben