Datenschutz

Ein Unternehmer muss sich an die Datenschutzrichtlinien nach Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes zu halten. Seine Mitarbeiter müssen sich schriftlich dazu verpflichten, dass Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse anderer Personen und Unternehmen für sich behalten und unbefugt offenbaren, auch wenn sie aus dem Sicherheitsunternehmen ausscheiden.