Folgende Ereignisse muss ein Unternehmer unverzüglich der zuständigen Behörde melden:
-> Beginn der Unternehmung
-> Verlegung des Betriebs
-> Änderung des Betriebszweckes
-> Ende der Unternehmung
Das Ziel dahinter ist es, dass die Behörde jederzeit über die verschiedenen Unternehmen informiert ist, die in ihrem Einzugsbereich tätig sind. So werden auch diese sinnvoll überwacht und kontrolliert.
Verstöße sind mit Geldstrafen bedroht.