Dienstausweis

Jeder Mitarbeiter muss einen Dienstausweis ausgehändigt bekommen. Dieser muss sich von amtlichen Ausweisen deutlich unterscheiden. Die Dienstausweise müssen fortlaufend nummeriert werden und in ein Verzeichnis eingetragen werden. Die Mitarbeiter müssen den Dienstausweis immer bei sich tragen, um diesen, auf Aufforderung der Behörden zeigen zu können.

Der Ausweis muss folgende Angaben enthalten:
-> Vor- und Nachname der Wachperson
-> Name und Anschrift des Unternehmens
-> Lichtbild der Wachperson
-> Unterschrift der Wachperson
-> Unterschrift des Unternehmers, seines Vertreters oder eines bevollmächtigten
-> Nummer des Personalausweises/Reisepasses oder des Ersatzdokuments
-> Fortlaufende Nummer – da die Ausweise fortlaufend nummeriert sein müssen

Bei der Tätigkeit als Citystreife, Türsteher, Großveranstaltungen und Asylunterkünften muss der Mitarbeiter immer ein sichtbares Schild bei sich tragen.