Gewaltenteilung

Die Gewalt des Staates wird durch die Gewaltenteilung auf mehrere Institutionen verteilt. In Deutschland wird die Gewalt / Macht in die Legislative (gesetzgebende Gewalt), die Exekutive (ausführende Gewalt) und die Judikative (rechtsprechende Gewalt) aufgeteilt.

Gegenseitige Kontrolle

Ziel der Gewaltenteilung ist die gegenseitige Kontrolle der Gewalten. Dies soll verhindern, dass einzelne Institutionen ihre Macht missbrauchen bzw. ausnutzen können wie z.B. in einer Diktatur.

Legislative: Bundestag, Landtag = Beschließen und verabschieden Gesetze.
Judikative: Landgericht, Amtsgericht, Bundesgericht = Sprechen Urteile auf Grundlage der geltenden Gesetzgebung aus.
Exekutive: Polizei, Verwaltung (Ämter), Staatsanwaltschaft = Handeln auf Grundlage der erlassenen und geltenden Gesetze und schützen diese.