Tierhalterhaftung

Eine Person haftet für jeden Schaden, der durch das Tier entsteht.
Eine Person haftet nicht für das Tier, wenn das Tier beruflich genutzt wird (z.B. Polizeihund) und der Halter die erforderliche Sorgfalt bei Aufsicht des Tiers beobachtet hat, oder der Schaden trotz Beachtung der Sorgfalt eingetreten ist.

Was sind Rechtsgüter?
Rechtlich geschützte Interessen eines Menschen sind Rechtsgüter.
Die wichtigsten Rechtsgüter sind – geordnet nach ihrer Wichtigkeit:
1. Leib und Leben
2. Gesundheit
3. Freiheit
4. Eigentum
5. Besitz
6. Ehre