§249 – Raub

Objektiver Tatbestand:
Wer …
– mit Gewalt oder unter Androhung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben, gegen eine andere Person
– eine fremde, bewegliche Sache wegnimmt,
– in der Absicht die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. (Man selber, oder ein Dritter möchte mit der Sache verfahren wie ein Eigentümer)
Ein Raub ist also so gesehen ein Diebstahl + Anwendung von Gewalt oder Drohungen mit Gefahr für Leib und Leben des Opfers, vor oder während des Diebstahls.
Subjektiver Tatbestand:
Vorsatz
Bestrafung:
– Freiheitsstrafe nicht unter 1 Jahr
Verbrechen oder Vergehen?
Verbrechen
Versuch strafbar?
Ja

§244 – Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchsdiebstahl

Objektiver Tatbestand:
Wer …
– einen Diebstahl begeht, und dabei er oder eine andere Person eine Waffe oder gefährliches Werkzeug bei sich führt
– als Mitglied einer Bande mit einem Bandenmitglied zusammen stiehlt
– einen Diebstahl begeht, und dabei in eine Wohnung einbricht, einsteigt oder mit einem falschen Schlüssel oder anderem Werkzeug darin eindringt, oder sich in der Wohnung verborgen hält
Subjektiver Tatbestand:
Vorsatz
Bestrafung:
– Freiheitsstrafe von 6 Monate bis zu 10 Jahren
Verbrechen oder Vergehen?
Vergehen
Versuch strafbar?
Ja

§243 – besonders schwerer Fall des Diebstahls

Objektiver Tatbestand:
Wer einen Diebstahl begeht und dabei:
– in ein Gebäude, Dienst- oder Geschäftsraum oder anderen umschlossenen Raum, einbricht, einsteigt, mit falschen Schlüssel oder anderem Werkzeug eindringt, oder sich im Raum verborgen hält
– eine Sache stiehlt, die durch ein verschlossenen Behältnis oder einer anderen Schutzvorrichtung gegen Wegnahme besonders gesichert ist
– gewerbsmäßig stiehlt
– aus einer Kirche, oder einem anderen der Religionsausübung dienenden Gebäude oder Raum (z.B. Moschee) eine Sache stiehlt, die dem Gottesdienst gewidmet ist oder der religiösen Verehrung dient
– eine Sache von Bedeutung für Wissenschaft, Kunst, Geschichte oder technischer Entwicklung stiehlt, die sich in einer allgemein zugänglichen Sammlung, oder Ausstellung befindet (z.B. Kunstgalerie)
– stiehlt indem er die Hilflosigkeit einer anderen Person, einen Unglücksfall oder eine gemeine Gefahr ausnutzt
– Waffen, Kriegswaffen oder Sprengstoff stiehlt.
Subjektiver Tatbestand:
Vorsatz
Bestrafung:
– Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 10 Jahren
Verbrechen oder Vergehen?
Vergehen
Versuch strafbar?
Nein

 

§242 – Diebstahl

Objektiver Tatbestand:
Wer …
– eine fremde, (eine Sache die einem nicht oder nur zum Teil gehört)
– bewegliche Sache
– einem anderen wegnimmt (Wegnahme= Bruch fremden Gewahrsams, Begründung neuen Gewahrsams)
– in der Absicht die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. (Man selber, oder ein Dritter möchte mit der Sache verfahren wie ein Eigentümer)
Subjektiver Tatbestand:
Vorsatz
Bestrafung:
– Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren
– Geldstrafe
Verbrechen oder Vergehen?
Vergehen
Versuch strafbar?
Ja

 

§241 – Bedrohung

Objektiver Tatbestand:
Wer…
– einen anderen Menschen
– mit der Begehung eines gegen ihn oder einer ihm nahestehenden Person gerichteten
– Verbrechens bedroht
Subjektiver Tatbestand:
Vorsatz
Bestrafung:
– Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr
– Geldstrafe
Verbrechen oder Vergehen?
Vergehen
Versuch strafbar?
Nein

 

§240 – Nötigung

Objektiver Tatbestand:
Wer…
– einen anderen Menschen
– rechtswidrig
– mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel
– zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt
Subjektiver Tatbestand:
Vorsatz
Bestrafung:
– Freiheitsstrafe bis 3 Jahren
– Geldstrafe
Verbrechen oder Vergehen?
Vergehen
Versuch strafbar?
Ja

§226 – schwere Körperverletzung

Objektiver Tatbestand:
Wenn eine Körperverletzung zur Folge hat, dass das Opfer…
– das Sehvermögen auf einen oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
– ein wichtiges Glied des Körpers verliert (z.B. Bein) oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann
– in erheblicher Weise dauernd entstellt wird, in Siechtum, Lähmung, geistige Krankheit oder Behinderung verfällt
Subjektiver Tatbestand:
Vorsatz
Bestrafung:
– Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 10 Jahre
Verbrechen oder Vergehen?
Verbrechen
Versuch strafbar?
Ja

Unterschied zwischen gefährlicher und schwerer Körperverletzung
– bei der gefährlichen Körperverletzung kommt es auf die Art und Weise der Durchführung einer Körperverletzung an
– die schwere Körperverletzung beschreibt die Folgen einer Körperverletzung