Öffentliches und privates Recht

Im privaten Recht werden die Verhältnisse zwischen Bürgern und Bürgern geregelt. Beide Parteien sind dabei rechtlich gleichgestellt. Dies nennt man Koordinationsprinzip. Beispiele aus dem privaten Recht sind das Bürgerliche Gesetzbuch BGB, Erbrecht, Familienrecht usw.

Bürger ↔ Bürger
(
Koordinationsprinzip)


Im öffentlichen Recht werden dagegen alle Verhältnisse zwischen dem Staat und Bürgern geregelt. Anders wie im privaten Recht ist der Staat dem Bürger übergeordnet. Dieses System nennt man Subordinationsprinzip. Ein Beispiel hierfür ist das Strafrecht.

Staat

Bürger
(
Subordinationsprinzip)