Haftpflichtversicherung – §6 BewachV

Um einen Sicherheitsdienst in Betrieb zu nehmen bzw. zu gründen, muss der Unternehmer eine Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen abschließen und aufrechterhalten – sprich: diese darf nach der Gründung nicht gekündigt oder durch eine unzureichende Versicherung ausgetauscht werden. Durch diese Versicherung sollen Schäden, die Auftraggebern oder anderen Personen bei der Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen entstehen, gedeckt werden. Die Haftpflichtversicherung betrifft dabei nicht nur den Unternehmer selbst, sondern auch all seine Mitarbeiter. Die Mindesthöhen sind in der §6 BewachV geregelt. Der Unternehmer muss von einem Jahresbetrag von etwa 750 Euro für diese Versicherung einplanen.

Mindesthöhen für Haftpflichtversicherung

Die Mindesthöhe der Versicherungssumme beträgt je Schadenereignis
1. für Personenschäden 1 Million Euro,
2. für Sachschäden 250.000 Euro,
3. für das Abhandenkommen bewachter Sachen 15.000 Euro,
4. für reine Vermögensschäden 12.500 Euro.