Erhebung für eigene Zwecke

Die Erhebung, Speicherung, Veränderung oder Übermittlung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn…

…ein vertragliches Verhältnis gegründet, durchgeführt oder beendet werden soll;

…die Daten zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle aufgenommen werden und schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht überwiegen;

…die Daten allgemein zugänglich sind (z.B. Telefonbuch).