Definition „Verhältnismäßigkeit der Mittel“

Bei Eingriffen in die Rechtsgüter anderer Personen und die Nutzung der rechtfertigungsgründe ist die „Verhältnismäßigkeit der Mittel“ zu beachten.
Die folgenden Fragen helfen, die Verhältnismäßigkeit der Mittel beurteilen zu können:

-Gibt es einen legitimen Zweck für die Maßnahme?
-Ist die Maßnahme geeignet um den Zweck zu erreichen?
-Ist die Maßnahme in der Form erforderlich oder gibt es vielleicht ein milderes Mittel?
-Ist die Maßnahme angemessen? Oder gibt es mehr Nachteile als Vorteile?