Behandlung von Waffen und Anzeigepflicht

Beim Benutzen der Waffen, muss man sich an bestimmte Regeln halten:

-> Waffen und Munition muss sicher aufbewahrt werden;
-> Es muss sichergestellt werden, dass die zu Beginn des Tagesdienstes ausgehändigten Waffen zum Feierabend wieder zurückgegeben werden;                                                                     -> bei Benutzung einer Waffe, muss dies sofort vom Mitarbeiter und Unternehmer, der Behörde und der zuständigen Polizeidienststelle gemeldet werden.

Buchführung und Aufbewahrung

Ein Unternehmer muss bestimmte Aufzeichnungen machen und außerdem Unterlagen und Belege übersichtlich sammeln. Dies muss dann mindestens bis zum Ende des 3.Kalenderjahres in den Geschäftsräumen aufbewahrt werden.
Zu den Aufzeichnungen, Unterlagen und Belegen gehören:
-> Bewachungsvertrag (Name und Anschrift d. Auftraggebers, Inhalt und Art der Dienstleistung, Tag des  Vertragsabschlusses)                                                                                                                                                                                                                                                                                                     -> Daten der Mitarbeiter (Name, Anschrift, Geburtsdatum, Tag der Einstellung)
-> Aufzeichnung über die Verpflichtung der Wachperson, dass ein Namensschild oder eine Kennnummer getragen werden muss
-> Aufzeichnung über die Überlassung und Rückgabe von Waffen und Munition
-> Versicherungsvertrag
-> Verpflichtungserklärung des Wachpersonals
-> Nachweise der Zuverlässigkeit und der Sachkundeprüfung
-> Anmeldung der Mitarbeiter bei der zuständigen Behörde
-> Dienstanweisung und deren Empfangsbescheinigung
-> Vordruck eines Dienstausweises und das Verzeichnis der vorhandenen Dienstausweise
-> Anmeldung und Genehmigung der Mitarbeiter für das Tragen von Waffen im Dienstag Bestätigung der Anzeige eines Waffengebrauchs im Dienst