Auskunft und Nachschau

Auskunft: Ein Unternehmer muss der für ihn zuständigen Behörde Auskunft erteilen. Die Auskunft beinhaltet Angaben wie zum Beispiel die Mitarbeiteranzahl, die für die Überwachung des Geschäftsbetriebes erforderlich sind.

Nachschau: Die zuständige Behörde kann während der Geschäftszeit jederzeit Grundstücke und Betriebsräume betreten und sich die geschäftlichen Unterlagen vorlegen zu lassen.