Artikel 3 – Grundgesetz (GG) – Gleichheitsgrundsatz

Alle Menschen sollen gleich behandelt werden. Dabei ist egal ob Mann oder Frau, welche Rasse, welche Sprache oder Hautfarbe, welche Heimat oder Herkunft, welche Religion oder politische Anschauung ein Mensch hat. Zudem dürfen Menschen mit Behinderung nicht benachteiligt werden.