Artikel 14 – Grundgesetz (GG) – Recht auf Eigentum

Dieser Artikel soll Aussagen, dass es Eigentum und somit auch Besitz gibt. Mit dem Eigentum kann man so verfahren wie an möchte. Es sind nicht nur Sachen geschützt, sondern auch geistiges Eigentum wie beispielsweise Urheberrechte. Das Eigentum darf jedoch nur zum Wohle der Allgemeinheit eingesetzt werden. Nicht im Sinne des Gesetzgebers ist also beispielsweise das Stören der Nachbarn durch laute Musik.