Anmeldung von Beschäftigten

Personen, die in einem Unternehmen arbeiten müssen vom Unternehmer bei der zuständigen Behörde anmelden. Dazu werden die erforderlichen schriftlichen Nachweise verlangt.
Büromitarbeiter, also Personen die keine Bewachungstätigkeit ausüben, benötigen keine gesonderte Anmeldung.
Ein Unternehmer muss außerdem Mitarbeiter, die die Tätigkeit aufgeben, spätestens bis zum 31. März des Folgejahres bei der zuständigen Behörde abmelden.