§255 – Räuberische Erpressung

Objektiver Tatbestand:
Wird…
– eine Erpressung durch
– Gewalt gegen eine Person, oder durch Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben begangen.
Eine räuberische Erpressung ist eine Erpressung + Anwendung von Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben.
Subjektiver Tatbestand:
Vorsatz
Bestrafung:
– Freiheitsstrafe nicht unter 1
Verbrechen oder Vergehen?
Verbrechen
Versuch strafbar?
Ja