§24 DGUV Vorschrift 23 – Eignung für Geldtransporte

Für den Transport von Geld dürfen nur Mitarbeiter mit besonderen Voraussetzungen eingesetzt werden. Voraussetzung ist, dass der Mitarbeiter mindestens 18 Jahre alt, zuverlässig und entsprechend der Aufgabe geeignet sowie eingewiesen und ausgebildet ist.
Beim Transport von Geld gibt es extra Bestimmungen zum Arbeitsschutz, da der Geldtransport ein besonders hohes Gefährdungspotential mit sich bringt.